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Produkt zum Begriff Leistungen:


  • Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz
    Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz

    Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz , AHO 17: Insbesondere die rasante Entwicklung zusätzlicher komplexer Spezialgebiete, die mit brandschutztechnischer Relevanz aus Sonderfragen wie der zunehmenden Verwendung brennbarer Baustoffe durch nachwachsende Rohstoffe, Maßnahmen zum Klimaschutz und komplexen Simulationsberechnungen etc. hervorgegangen sind, haben eine Neuauflage des Heftes erforderlich gemacht. Dabei werden in bewährter Weise in einem strukturierten Leistungsbild Regelleistungen beschrieben, welche üblicherweise bei der entsprechenden Bearbeitung anfallen, sowie optionale Leistungen, die fallweise hinzutreten können. Die Regelleistungen wurden aus den früheren Grundleistungen überführt und berücksichtigen nunmehr aktuelle Veränderungen wie die insbesondere aus den Einflüssen der Digitalisierung veränderten Planungsabläufe. Optionale Leistungen, die aus den früheren Besonderen Leistungen abgeleitet wurden, wurden klarer gefasst, um den jeweiligen Honorarvorschlag im Einzelfall zu erleichtern. Das praxisbewährte Verfahren zur Honorarermittlung wird fortgeführt und aktuellen Randbedingungen angepasst. Dabei wird dem erheblichen Aufwand beim Bauen im Bestand durch einen höheren Beiwert Rechnung getragen. Insgesamt liegt für diesen Planungsbereich eine aktuelle Arbeitshilfe vor, deren Praxisbezug durch erläuternde Beispielrechnungen unterstrichen wird. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 4., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Erscheinungsjahr: 20230208, Produktform: Kartoniert, Redaktion: AHO Ausschuss der Ingenieurverbände und Ingenieurkammern für die Honorarordnung e. V., Auflage: 22004, Auflage/Ausgabe: 4., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Keyword: HOAI; Honorar; Honorarermittlung; Leistungsbilder; Leistungsphasen; Objektplanung, Fachschema: Brand - Brandschutz~Architekt / Honorar~HOAI - Honorarordnung für Architekten u. Ingenieure~Honorar / Architekt~Honorar / Ingenieur~Honorarordnung für Architekten u. Ingenieure~Ingenieur / Honorar, Fachkategorie: Öffentliches Recht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Verlag: Reguvis Fachmedien GmbH, Verlag: Reguvis Fachmedien GmbH, Länge: 245, Breite: 165, Höhe: 7, Gewicht: 180, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 2382437, Vorgänger EAN: 9783846205402 9783898178358, Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0035, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 2876211

    Preis: 24.80 € | Versand*: 0 €
  • Verkehrsplanerische Leistungen - Leistungsbeschreibung mit Honorarvorschlag
    Verkehrsplanerische Leistungen - Leistungsbeschreibung mit Honorarvorschlag

    Verkehrsplanerische Leistungen - Leistungsbeschreibung mit Honorarvorschlag , AHO 5: Die Tatsache, dass die HOAI 2013 für den Bereich der verkehrsplanerischen Leistungen keine verbindlichen Leistungsbilder enthält, führt bei den Auftraggebern zu Schwierigkeiten, einen Auftrag über Verkehrsplanerische Leistungen so zu beschreiben, dass der Leistungsumfang und die Leistungstiefe klar zu übersehen sind. Das vorliegende Heft bietet deshalb eine Richtschnur für eine angemessene Leistungsbeschreibung mit Honorarvorschlag. Mit der Überarbeitung des Heftes soll hinsichtlich der Anwendung der HOAI 2013 klargestellt werden, dass "Verkehrsplanerische Leistungen" kein Bestandteil der Grundleistungen der §§ 43, 44, 46 und 47 HOAI 2013 sind. Verkehrsplanerische Leistungen müssen den besonderen Leistungen der genannten Objektplanungen zugeordnet werden. Um Irrtümern bei der Verrichtung und Vermischung von Objektplanungsleistungen und verkehrsplanerischen Leistungen im Zuge der Anwendung der HOAI 2013 vorzubeugen und darüber hinaus um Vorgaben zur Leistungsbeschrei- bung zu verkehrsplanerischen Leistungen zu erhalten, bietet das Heft eine klar verständliche Hilfestellung. Die wesentlichen verkehrsplanerischen Leistungsbilder werden konkret aufgezeigt und entsprechende Honorarregelungen im Sinne der HOAI vorgeschlagen. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 2., vollständig überarbeitete Auflage, Erscheinungsjahr: 20180305, Produktform: Geheftet, Titel der Reihe: Schriftenreihe des AHO#5#, Auflage: 18002, Auflage/Ausgabe: 2., vollständig überarbeitete Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 71, Keyword: Besondere Leistungen; Honorar; Honorare; HOAI 2013; Leistungsbild; Leistungsbilder; Objektplanung; Objektplanungsleistungen; Planer; Planung; Planungsleistungen; Verkehrsplanung; Verkehrsführung; Gesamtverkehrsplan; Honorierung; Verkehrsuntersuchung; Verkehrssimulation; Bauvorhaben; HOAI, Region: Europa, Warengruppe: HC/Öffentliches Recht, Fachkategorie: Öffentliches Recht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: X, Seitenanzahl: 71, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Reguvis Fachmedien GmbH, Verlag: Reguvis Fachmedien GmbH, Verlag: Reguvis Fachmedien, Länge: 238, Breite: 116, Höhe: 10, Gewicht: 158, Produktform: Geheftet, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783887845988, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: 0, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 1650298

    Preis: 24.80 € | Versand*: 0 €
  • Aufkleber „Dokumentation von Erste Hilfe Leistungen”
    Aufkleber „Dokumentation von Erste Hilfe Leistungen”

    Folienaufkleber zur Unterrichtung der Arbeitnehmer bezüglich DGUV Vorschrift 1 § 24.6.

    Preis: 2.18 € | Versand*: 0.00 €
  • VEVOR Elektro-Abbruchhammer Hochleistungs Betonbrecher verschiedene Leistungen - 1500 Watt
    VEVOR Elektro-Abbruchhammer Hochleistungs Betonbrecher verschiedene Leistungen - 1500 Watt

    VEVOR Elektro-Abbruchhammer 65A Hochleistungs Betonbrecher 230V / 5 Hz Schweißer Spot 1500WInklusive Ersatzmeißel: Es gibt zwei Meißel: Flachmeißel und Spitzmeißel, die eine Vielzahl von Anforderungen für Bauzwecke erfüllen. Sie sind alle aus wärmebehandeltem legiertem Stahl hergestellt. Einmal eingeklemmt, wird es nie versehentlich fallen. Außergewöhnliche Leistung & Spitzenqualität: Er verfügt über 1800 BPM und 3600 W Motorleistung. Unterstützt wird die leistungsstarke Funktion durch die robuste Metallkonstruktion, die für extreme Haltbarkeit und Korrosionsbeständigkeit steht.360° drehbarer & vibrationsfester Griff: Der um 360 Grad verstellbare vordere Griff wurde entwickelt, um verschiedene Positionen unter unterschiedlichen Bedingungen einzunehmen. Nachdem Sie seine herausragenden Fähigkeiten bei der Einstellung gesehen haben, sollten Sie jedoch nicht sein rutschfestes Gummi ignorieren, das die Reibung stark verbessert und Vibrationen absorbiert, um die volle Kontrolle über den Elektrohammer und eine angenehme Arbeitserfahrung zu erreichen. Maximaler Komfort & unübertroffene Kontrolle: Der hintere Gummigriff mit seiner speziellen D-Form ist in der Lage, Vibrationen zu absorbieren, um Muskelermüdung zu vermeiden. Mit dem Abzugs- und Sperrknopf können Sie die Geschwindigkeit sicherer kontrollieren. Der sichtbare Ölanschluss macht die rechtzeitige Wartung der Maschine zu einer einfachen Sache. Das Kühlsystem sorgt für eine effektive Wärmeableitung und erhöht die Sicherheit. Breite Anwendung: Der Abbruchhammer ist bekannt für Abbrucharbeiten, Grabenaushub, Zerkleinerung, Aufbrechen von Löchern in Beton, Block, Ziegel, Fliesen, Stuck usw. Durch seine Vielseitigkeit kann er in verschiedenen Situationen eingesetzt werden, wie z.B. im Klempnerhandwerk, bei der mechanischen Installation, beim Bau von Wasserversorgungs- und Entwässerungsanlagen, bei der Inneneinrichtung, beim Bau von Hafenanlagen und bei anderen Bauprojekten.Spefifikationen:Spannung: 220 V / 50 HZLeistung: 1500 WSchlagzahl: 1450 - 1900 Schläge pro MinuteSchlagkraft: 50 JGröße: 710 mm x 170 mm x 310 mmGewicht: 20 kgLieferumfang:1 x 1500 W Elektrischer Abbruchhammer1 x 41 cm Spitzmeißel1 x 41 cm Flachmeißel1 x Paar Schutzhandschuhe1 x Ölflasche2 x Kohlebürsten2 x Sechskant-Schlüssel1 x Schraubenschlüssel

    Preis: 209.99 € | Versand*: 0 €
  • Kann der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen ablehnen?

    Kann der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen ablehnen? In der Regel kann der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen nicht einfach ablehnen, wenn sie im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vereinbart sind. Allerdings gibt es Ausnahmen, zum Beispiel wenn der Arbeitgeber finanziell nicht in der Lage ist, die Leistungen zu erbringen. In solchen Fällen muss der Arbeitgeber dies jedoch begründen und mit dem Arbeitnehmer alternative Lösungen suchen. Grundsätzlich sind vermögenswirksame Leistungen eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers, die jedoch in vielen Fällen vertraglich festgelegt ist.

  • Kann ein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen verweigern?

    Kann ein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen verweigern? Nein, grundsätzlich kann ein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen nicht einfach verweigern, sofern im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag eine entsprechende Regelung vorgesehen ist. Vermögenswirksame Leistungen sind in vielen Branchen eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers und können beispielsweise in Form von Sparplänen oder Beteiligungen an Investmentfonds angeboten werden. Sollte der Arbeitgeber die vermögenswirksamen Leistungen dennoch verweigern, könnte dies zu rechtlichen Konsequenzen führen, da der Anspruch des Arbeitnehmers darauf gesetzlich verankert ist. Es empfiehlt sich daher, im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen oder mit dem Arbeitgeber über die Gründe für die Verweigerung zu sprechen.

  • Wann zahlt der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen?

    Der Arbeitgeber zahlt vermögenswirksame Leistungen in der Regel zusätzlich zum Gehalt des Arbeitnehmers. Diese Leistungen können beispielsweise in Form von Sparplänen oder Fondssparplänen erfolgen. Die genauen Konditionen und Beträge werden im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt. Die Auszahlung der vermögenswirksamen Leistungen erfolgt meist monatlich oder jährlich, je nach Vereinbarung. Es ist wichtig, sich über die individuellen Regelungen im Unternehmen zu informieren, um von den vermögenswirksamen Leistungen profitieren zu können.

  • Wer hat Recht auf vermögenswirksame Leistungen?

    Wer hat Recht auf vermögenswirksame Leistungen? Vermögenswirksame Leistungen stehen grundsätzlich allen Arbeitnehmern in Deutschland zu, sofern sie einen Arbeitsvertrag haben und ihr Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen anbietet. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung handelt. Auch Auszubildende haben in der Regel Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen, sofern diese im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag vorgesehen sind. Es gibt jedoch bestimmte Einkommensgrenzen, die beachtet werden müssen, um in den Genuss der vermögenswirksamen Leistungen zu kommen.

Ähnliche Suchbegriffe für Leistungen:


  • WERO Haftnotizblock zur Dokumentation von Erste Hilfe Leistungen, 50 Blatt
    WERO Haftnotizblock zur Dokumentation von Erste Hilfe Leistungen, 50 Blatt

    Dieser Dokumentationsblock enthält die gleichen Angaben wie der WERO Meldeblock und ist demnach gemäß der DGUV Vorschrift 1 §24 Abs. 6.HinweisDer WERO Haftnotizblock sollte möglichst nur dort platziert werden, wo der WERO Meldeblock platztechnisch nicht untergebracht werden kann.

    Preis: 7.62 € | Versand*: 0.00 €
  • Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft - Standards für Leistungen und Vergütung
    Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft - Standards für Leistungen und Vergütung

    Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft - Standards für Leistungen und Vergütung , AHO 9: Die Projektsteuerung im Bauwesen hat sich seit den 1970er-Jahren als eine eigenständige Leistungsdisziplin bei der Abwicklung von großen Bauvorhaben etabliert. Da die in § 31 HOAI beispielhaft aufgezählten Leistungen nicht geeignet waren, die auftraggeber- und auftragnehmerseitigen Anforderungen an ein spezifiziertes Leistungsbild für Projektsteuerungsleistungen zu erfüllen, hat die AHO-Fachkommission Projektsteuerung/Projektmanagement erstmals 1996 ein Leistungsbild entworfen. Von diesem Erstansatz aus hat sich dieses kontinuierlich fortentwickelt. In aktueller Fassung weist die Leistungsstruktur fünf Handlungsbereiche der Projektsteuerung auf: A Organisation, Informationen, Koordination und Dokumentation (handlungsbereichsübergreifend) B Qualitäten und Quantitäten C Kosten und Finanzierung D Termine, Kapazitäten und Logistik E Verträge und Versicherung Die Handlungsbereiche sind wiederum in fünf Projektstufen differenziert. Alle Einzelleistungen werden umfassend kommentiert. Abgeleitet wurde eine Honorarordnung mit verschiedenen Differenzierungsmöglichkeiten und Hinweisen zum erforderlichen Personaleinsatz. Ergänzt wurde ein neues Kapitel, "Projektmanagement mit BIM", eine Kommentierung der Leistungen der Projektleitung des Auftraggebers und eine korrespondierende Schnittstellenanalyse zu den Aufgaben des Projektsteuerers. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 5., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Erscheinungsjahr: 202004, Produktform: Kartoniert, Titel der Reihe: Schriftenreihe des AHO#9#, Auflage: 20005, Auflage/Ausgabe: 5., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Keyword: AHO-Fachkommission; AVB; BGB; Beauftragung von Projektsteuerungsleistungen; Dokumentation; Einzelleistungen; HOAI; Honorar; Honorare; Honorierung; Immobilie; Immobilien; Kosten; Leistungsbild; Logistik; Management; Projektmanagementleistungen; Projektsteuerung; Projektsteuerungsleistungen; Projektstufen; Sicherung; Versicherung; Vertragsgestaltung; Anordnung; Beauftragung; Honorarordnung, Fachschema: Bau / Bauberufe~Bauberuf~Bau / Baurecht~Baurecht - Bundesbaurecht~Besitz / Grundbesitz~Grundbesitz - Grundeigentum~Gebühren / Honorar~Honorar~Industrie~Betriebslehre / Industriebetriebslehre~Industriebetriebslehre~Management / Projektmanagement~Projektmanagement - Projektmarketing, Fachkategorie: Öffentliches Recht~Architektur: berufliche Praxis~Grundeigentum und Immobilien~Baugewerbe und Schwerindustrie~Bauhandwerk, Region: Deutschland, Fachkategorie: Privates Baurecht, Architektenrecht, Recht für Ingenieure, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Verlag: Reguvis Fachmedien GmbH, Verlag: Reguvis Fachmedien GmbH, Breite: 167, Höhe: 15, Gewicht: 472, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783846201893 9783898177733 9783898173919, Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0140, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 903425

    Preis: 41.80 € | Versand*: 0 €
  • Leistungen Building Information Modeling - Die BIM-Methode im Planungsprozess der HOAI (Depenbrock, Franz Hermann)
    Leistungen Building Information Modeling - Die BIM-Methode im Planungsprozess der HOAI (Depenbrock, Franz Hermann)

    Leistungen Building Information Modeling - Die BIM-Methode im Planungsprozess der HOAI , AHO 11: Das neue Heft untersucht, inwieweit die Leistungen der HOAI auch bei Anwendung der "BIM-Methode" den Planungs- und Umsetzungsprozess wiedergeben. Die über die Grundleistungen der Leistungsbilder der HOAI hinausgehenden Möglichkeiten von "Building Information Modeling" sind zusätzliche Leistungen und "Besondere Leistungen" im Sinne der HOAI. Diese sind vor der Ausführung vertraglich zu vereinbaren und zu bewerten, damit sie gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden können. In der Planungsphase werden mit der BIM Methode mehr Daten erzeugt, so dass zunächst ein höherer Aufwand betrieben wird. Erleichterungen entstehen meist in den Phasen der Ausschreibung und Vergabe, aber auch der Werkstattplanung und Bauausführung. Darüber hinaus können Planungs- und Baukonflikte, Verzögerungen und Rechtsstreitigkeiten reduziert werden. Für die vorteilhafte Anwendung der BIM-Methode ist die zusammenhängende Beauftragung der Leistungen eine wesentliche Voraussetzung. Bei wechselnden Leistungserbringern erhöht sich der Aufwand, der für die Vergütung entsprechend zu bewerten ist. Die bisher veröffentlichte Fachliteratur zur Anwendung von BIM geht oftmals von Idealprozessen aus. Mit diesem Heft wird nun eine Brücke zwischen traditioneller Planung und Nutzung der neuen Planungsmethode geschlagen. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 1. Auflage, Erscheinungsjahr: 201902, Produktform: Geheftet, Titel der Reihe: Schriftenreihe des AHO#11#, Autoren: Depenbrock, Franz Hermann, Auflage: 19001, Auflage/Ausgabe: 1. Auflage, Fachschema: Bau / Baurecht~Baurecht - Bundesbaurecht~Bau / Bautechnik~Bautechnik, Fachkategorie: Öffentliches Recht~Architektur: berufliche Praxis~Bauingenieur-, Vermessungs- und Bauwesen, Region: Deutschland, Warengruppe: HC/Öffentliches Recht, Fachkategorie: Privates Baurecht, Architektenrecht, Recht für Ingenieure, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XII, Seitenanzahl: 80, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Reguvis Fachmedien GmbH, Verlag: Reguvis Fachmedien GmbH, Verlag: Reguvis Fachmedien, Länge: 246, Breite: 167, Höhe: 10, Gewicht: 194, Produktform: Geheftet, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 2876197

    Preis: 24.80 € | Versand*: 0 €
  • ABB G2C-S/H6-L+R-KL Signalkontakt/Hilfsschal kleine Leistungen links+rechts 2CDS200932R0011 G2CSH6LRKL
    ABB G2C-S/H6-L+R-KL Signalkontakt/Hilfsschal kleine Leistungen links+rechts 2CDS200932R0011 G2CSH6LRKL

    Der Hilfskontakt G2C-S/H6-L+R gibt die Schaltstellung des angabuten Hauptgerätes nach EN 62019 wieder und kann links sowie rechts an die Produktbaureihe des S200C Sicherungsautomaten angebaut werden.Der G2C-H6-L+R kommt dabei mit einem Wechsler-Kontakt. Es können bis zu 4 Hilfsschalter nebeneinander angebaut werden. Die Verdrahtung kann mit einem Querschnitt von bis zu 2,5mm2 vorgenommen werden. Die Funktion kann mittels Schraubendreher je nach Bedarf eingestellt werden. In der Funktion als Hilfsschalter gibt dieser die die Schaltstellung des Hauptgerätes wieder. In der Funktion als Signalkontakt erfolgt nur dann eine Meldung, wenn der Automat aufgrund eines Fehlerereignisses automatisch abschaltet. Nicht aber bei manueller Betätigung. Dieser Hilfskontakt ist extra für Anwendungen konzipiert bei denen mit geringen Leistungen auf den Hilfsstromkreisen zu rechnen ist. Hierfür wurden die Kontaktstellen vergoldet um Übergangswiderstände so klein wie möglich zu halten.

    Preis: 59.62 € | Versand*: 6.90 €
  • Ist der Arbeitgeber verpflichtet vermögenswirksame Leistungen abführen?

    Ist der Arbeitgeber verpflichtet vermögenswirksame Leistungen abzuführen? Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da es in Deutschland keine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber gibt, vermögenswirksame Leistungen anzubieten. Es liegt im Ermessen des Arbeitgebers, ob er seinen Mitarbeitern diese Zusatzleistung gewährt. Allerdings können tarifvertragliche Regelungen, Betriebsvereinbarungen oder individuelle Arbeitsverträge vorsehen, dass vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden müssen. Es empfiehlt sich daher, den eigenen Arbeitsvertrag und etwaige tarifliche Bestimmungen zu prüfen, um Klarheit über die Situation zu erhalten.

  • Wie hoch sind vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber?

    Wie hoch vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Tarifvertrag oder der individuellen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. In der Regel beträgt die vermögenswirksame Leistung zwischen 6 und 40 Euro pro Monat. Es gibt auch Branchen, in denen vermögenswirksame Leistungen komplett vom Arbeitgeber übernommen werden. Es ist empfehlenswert, sich bei der Personalabteilung oder dem Betriebsrat über die genaue Höhe der vermögenswirksamen Leistungen zu informieren. In vielen Fällen können Arbeitnehmer auch selbst zusätzlich Beträge in ihre vermögenswirksamen Leistungen einzahlen, um die Rendite zu steigern.

  • Was hat der Arbeitgeber von vermögenswirksamen Leistungen?

    Der Arbeitgeber profitiert von vermögenswirksamen Leistungen, da er dadurch seine Mitarbeiter motivieren und langfristig an das Unternehmen binden kann. Durch die zusätzliche finanzielle Unterstützung steigert er die Zufriedenheit und das Engagement der Mitarbeiter. Zudem kann er sich als attraktiver Arbeitgeber positionieren und so qualifizierte Fachkräfte anziehen. Darüber hinaus können vermögenswirksame Leistungen steuerlich begünstigt sein, was dem Arbeitgeber Einsparungen ermöglicht. Insgesamt können vermögenswirksame Leistungen also dazu beitragen, die Mitarbeiterbindung zu stärken und die Attraktivität des Unternehmens als Arbeitgeber zu erhöhen.

  • Habe ich ein Recht auf vermögenswirksame Leistungen?

    "Haben Sie einen Arbeitsvertrag, der vermögenswirksame Leistungen vorsieht? Wenn ja, haben Sie in der Regel ein Recht darauf, diese Leistungen zu erhalten. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen in Ihrem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag zu überprüfen, um sicherzustellen, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen. Falls Sie unsicher sind, können Sie sich an Ihren Arbeitgeber oder an einen Rechtsberater wenden, um weitere Informationen zu erhalten."

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